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Soweit Plätze vorhanden sind, versuchen wir Ihren Wunsch zu berücksichtigen.
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Kindertageseinrichtungen oder in die Schule den von der ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen. Den Nachweis erbringen Sie bei der Aufnahme ihres Kindes durch den Impfausweis oder eines ärztlichen Attest in der jeweiligen Einrichtung.
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Für eine Ganztagesbetreuung ist eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung zwingend erforderlich.
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Für eine Ganztagesbetreuung ist eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung beider Elternteile zwingend erforderlich!
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